Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1. Allgemeine Geltung:
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen
im Rahmen des Geschäftsbetriebs der Firma Bruno Kummer GmbH. Einkaufsbedingungen von Käufern verpflichten
uns nicht. Sie verpflichten uns auch nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, selbst wenn diese
andere Bedingungen bzw. Einschränkungen oder Zusätze enthalten.

2. Angebote und Aufträge
2.1 Mündliche oder elektronische Angebote bzw. Aufträge werden erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt bzw. ausgeführt und berechnet werden. Nebenabsprachen sind nur gültig, wenn diese die Geschäftsleitung
führt. Sonstige Nebenabsprachen gelten erst, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2.2 Die im Internet, in unseren Katalogen und Verkaufsunterlagen, sowie elektronischen Angeboten angegebenen Preise
sind stets freibleibend, außer sie sind ausdrücklich besonders als verbindlich gekennzeichnet.
2.3 Der Mindestauftragswert beträgt z.Zt. € 100,00 plus der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen
unter diesem Wert berechnen wir eine Abwicklungspauschale von € 15,00 plus der gültigen Mehrwertsteuer.
2.4 An Mustern, Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und Unterlagen besteht Eigentumsrecht bzw. Urheberrecht;
sie dürfen Dritten nicht weitergegeben werden. Besonders gilt dies für Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind;
die Weitergabe bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
2.5 Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug für frühere Leistungen, die nach kaufmännischem Verständnis
Rückschlüsse zulassen, dass nach einem neuen Vertragsabschluss dieser ebenfalls durch mangelnde
Leistungsfähigkeit gefährdet ist, berechtigen uns, vom Käufer Vorauszahlung oder eine entsprechende Sicherheit
zu verlangen. Weigert der Käufer sich, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und alle offenen Rechnungen
sofort fällig zu stellen. Soweit der Kunde nach Vertragsschluss fällige Rechnungsbeträge aus Teillieferungen oder
aus vorangegangenen Lieferungen, ggf. zuzüglich Verzugszinsen, nicht bezahlt, sind wir zur weiteren Lieferung nicht
verpflichtet, bis der Käufer sämtliche fälligen Rechnungen ausgeglichen hat. Wir können in diesem
Fall Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung der Ware verlangen.
2.6 Wenn nicht anders schriftlich zugesichert, wird keine Haftung dafür übernommen, daß die Ware für den vom
Kunden gedachten Zweck geeignet ist. Die Zusicherung besonderer Eigenschaften unserer Erzeugnisse bedarf
unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Lieferung
3.1 Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Die Gefahr geht mit der Bereitstellung der
Ware auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder noch andere Leistungen,
z. B. die Versendung übernommen wurden.
3.2 Die Versandverpackung wird dem Käufer in Rechnung gestellt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
schriftlich vereinbart ist. Die Produktverpackung ist kostenfrei.
3.3 Die Packstücke sind von uns aus unversichert. Es obliegt dem Käufer, eine entsprechende
Transportversicherung abzuschließen. Die Frachtkosten werden von uns verauslagt und mit den Versand-
und Versandverpackungskosten in Rechnung gestellt.
3.4 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom
Tage der Versandbereitschaft ab auf ihn über, jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden
Versicherung zu bewirken, die die Sache verlangt. Versandart und Versandweg – falls nichts anderes schriftlich
vereinbart – sind unter Ausschluss jeglicher Haftung unserer Wahl vorbehalten. Rücksendungen durch den Kunden
haben stets frachtfrei zu erfolgen, außer bei berechtigter Mängelrüge.
3.5 Beachten Sie bitte, das je nach Hersteller oder Lieferant noch unterschiedliche Mindermengen- oder Lieferzuschläge anfallen können !


4. Lieferfristen, Teillieferungen und Lieferverzug
4.1 Lieferfristen und Liefertermine sind nur ca.-Termine und nur dann als Festtermin verbindlich, wenn sie
ausdrücklich als Festtermin schriftlich bestätigt wurden.
4.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere
Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen,
soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von
erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten
Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges
entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
4.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat
oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
4.4 Sofern die oben genannten unvorhergesehenen Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der
Leistung erheblich verändern, oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich
herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich
nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Schadensersatzansprüche wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Wollen wir vom Rücktrittsrecht
Gebrauch machen, so ist dies unverzüglich dem Kunden mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit
dem Kunden eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
4.6 Wir sind zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen und deren Berechnung berechtigt. Sie gelten als selbständige
Geschäfte.
4.7 Im Fall von Lieferungsverzug, der nicht aus den unter 4.2 bezeichneten Gründen eingetreten ist, ist vom Kunden
zunächst eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren. Sie beginnt mit dem Tage, an dem die Nachfristsetzung
bei uns eingeht, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Lieferzeit. Der Käufer ist berechtigt in einem solchen Fall
nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.

5. Reklamationen, Gewährleistungen und Haftung
 5.1 Der Käufer hat umgehend nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Menge und die Beschaffenheit den
vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
5.2 Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Erkennbare Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach
Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens 5 Tage nach ihrer Entdeckung,
anzuzeigen unter gleichzeitiger Einstellung der Weiterverfügung (z. B. Weiterverkaufen, Teilen, Einbauen, Benutzen u.s.w.).
Die Gewährleistung endet bei entdecken versteckter Mängel spätestens 12. Monate nach der Entdeckung.
5.3 Sind die Beanstandungen berechtigt, sind wir je nach Art des Mangels und des berechtigten Interesses des
Käufers berechtigt, die Nacherfüllung festzulegen (Ersatzlieferung, Nachbesserung).
5.4 Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, räumen wir dem Käufer das Recht
auf Wandlung oder Minderung ein. Bei rechtzeitiger Beanstandung von Fehlmengen können wir zwischen Nachlieferung
und Gutschrift wählen.

6. Haftungsbegränzung
 6.1 Über die unter 5. genannten, hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche
einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden, sind ausgeschlossen. Vorstehende
Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und soweit sie
 Schäden an Leib oder Leben des Käufers oder Dritten betrifft. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens
einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht. 6.2 Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig
 verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang.
Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus
unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

7. Preise / Zahlung
7.1 Die Preise in unserem Laborkatalog verstehen sich als Richtpreise ohne Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt in
Euro zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager zuzüglich Versand-
Verpackung, Fracht und sonstiger Versandkosten.
7.2 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn der Abnahmetermin, ohne unser Verschulden, sich über
den vereinbarten Zeitraum hinauszögert.
7.3 Wenn nicht anders vereinbart wird, sind Lieferungen binnen 30 Tagen ohne Abzug, bzw. innerhalb 10 Tagen unter
Abzug von 2 % Skonto zu zahlen. Rechnungen über Leistungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Bei Überweisungen oder Schecks ist die Zahlungsverpflichtung erst erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag unserem Bank-
oder Postbankkonto gutgeschrieben ist (Tag der Wertstellung durch die Bank). Sämtliche Zahlungen werden zunächst
auf Zinsen und Kosten, dann auf die jeweils älteste Forderung verrechnet. Entgegenstehende Anweisungen des
Kunden sind unwirksam.
7.4 Eine Reklamation hebt die Verpflichtung zur Zahlung nicht auf.
7.5 Der Käufer kommt 10 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug.
7.6 Wir sind bei Zielüberschreitungen berechtigt, auf die im Verzug stehenden Bruttobeträge, Verzugszinsen zu berechnen.
Sie werden mit 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet. Sie sind entsprechend höher oder
niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit höherem Zinssatz oder der Käufer eine geringe Belastung nachweist.
7.7 Gerät der Käufer mit der Zahlung eines Rechnungsbetrages in Verzug oder wird ein fälliger Wechsel oder Scheck
nicht eingelöst, werden alle uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen, soweit ein von diesen Bedingungen
abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde, einschließlich aller Wechsel- und Scheckforderungen sofort fällig. Im Falle
des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir nach Fristsetzung von zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
7.8 Ist ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder des/der persönlich
haftenden Gesellschafter(s) gestellt worden, entfallen alle dem Kunden eingeräumten Zahlungsziele. Aufrechnungsrechte
stehen dem Kunden nur zu, wenn seinen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt
sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
7.9 Beachten Sie bitte, das je nach Hersteller oder Lieferant noch unterschiedliche Mindermengen- oder Lieferzuschläge anfallen können !


8. Stornierung von Aufträgen, Warenrücksendungen
8.1 Eine Stornierung von Aufträgen vor Lieferung der Ware durch den Käufer berechtigt uns, den Käufer mit allen
Kosten, die durch die Stornierung entstanden sind, zu belasten. Dies gilt vor allem für die Kosten, die uns durch
unsere Zulieferer in Rechnung gestellt werden.
8.2 Die Rücksendung von Ware, die mängelfrei ist, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Zum Ausgleich
unserer Kosten sind wir berechtigt, als Bearbeitungspauschale bis zu 10 % des Warenwertes, mindestens jedoch
15,00 Euro (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) von der Warengutschrift zu kürzen. Die Gutschrift gilt als
Verrechnung für fernere Lieferungen und Leistungen. Eine Zahlung erfolgt nur, wenn die zurückgegebene Ware
weiterveräußert wurde, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

9. Eigentumsvorbehalt, Abtretungsausschluss, Aufrechnung und Zurückbehaltung
 9.1 Unsere gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus
Geschäften mit uns bezahlt hat.
9.2 Wird die von uns gelieferte Ware vom Käufer eingebaut oder weiterverarbeitet, so erwerben wir als
Hersteller Miteigentum an den neu entstandenen Waren, im Verhältnis des Gegenstandswerts des Kaufgegenstandes
mit den anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen.
9.3 Der Kunde hat uns jede Beeinträchtigung unserer Rechte, wie Pfändungen, Beschlagnahmungen usw.
unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Käufer unserem Anspruch nicht im vollem Umfang nach und vernachlässigt
er seine Verpflichtungen, so muß er auf Verlangen die Ware herausgeben, ohne dass wir vom Vertrag zurücktreten.
9.4 Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.
9.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtmäßig festgestellt, unbestritten
oder von uns anerkannt sind. Ein weitergehendes Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nicht zu.
9.6 Dem Käufer steht wegen bestrittener Gegenansprüche kein Zurückbehaltungsrecht zu.

10. unverbindliche Information
 Wir informieren unsere Kunden unverbindlich nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Das entbindet aber nicht den Beratenen von dem Erfordernis, den Vorschlag auf die Eignung für die vorgesehenen
Zwecke zu prüfen. Wir nehmen keine Rechtsberatung vor.

11. Erfüllungsort / Gerichtsstand
 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen ist, sofern der Käufer Kaufmann ist, Freiburg.
Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

12. Anzuwendendes Kaufrecht
 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden auch für
solche Geschäfte, die im Ausland und/oder mit Ausländern keine Anwendung.

13. Wirksamkeit einzelner Bestimmungen
 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden oder eine Regelungslücke
enthalten, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Freiburg, den 30. Juni 2014